In der jünsten Vorstandssitzung wurden zwei Anpassungen am Nutzungsvertrag beschlossen, die zum 1. Mai 2023 in Kraft treten:
- Bislang fahren unter jedem Mitglied bis zu vier weitere Personen mit, ohne dass diese eine eigene Einlage hinterlegen müssen. Zudem gilt für Mitnutzer das vergünstigte Jahresentgelt von 15 Euro. Die Zahl der möglichen Mitnutzer wurde nun auf neun erhöht. Voraussetzung ist, dass alle Personen, die unter einem Mitglied fahren, diesem räumlich oder wirtschaftlich zuzuordnen sind (z.B. Familien und deren Angehörigen oder Firmen und deren Angestellte).
- Trotz der stark gestiegenen Spritpreise (und auch allen anderen regelmäßigen Kosten), heben wir den Kilometerpreis zum 1. Mai nur minimal auf 0,35 € (statt bisher 0,33 €) an. Carsharing bleibt – unter Einberechnung aller Kosten – dennoch viel günstiger als die Unterhaltung eines eigenen Autos (bei einer Fahrleistung von unter 10.000 km im Jahr.